Unsere Kandidat*innen für die Bezirksvertretungen

Bitte wählen Sie ihre Bezirksvertretung.

 

Was sind Bezirksvertretungen?

Die Bezirksvertretungen sind die nach der Gemeindeordnung NRW von den Bürgern gewählten Stadtteilparlamente. In Angelegenheiten des Stadtbezirkes, die kein Geschäft der laufenden Verwaltung sind und für die nicht der Rat der Stadt ausschließlich zuständig ist, entscheiden die Bezirksvertretungen nach der Gemeindeordnung unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien. Das sind insbesondere folgende Angelegenheiten:

  • Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Grundschulen, Sportplätze, Altenheime, Friedhöfe, Büchereien und ähnlicher sozialer Einrichtungen, soweit sie in städtischer Hand sind;
  • Bezirksbezogene Angelegenheiten des Denkmalschutzes, der Pflege des Ortsbildes sowie der Grünanlagen
  • Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um-, Ausbau, zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen von bezirklicher Bedeutung einschließlich der Straßenbeleuchtung, soweit es sich nicht um die Verkehrssicherungspflicht handelt. Ausgenommen hiervon sind Bundes – oder Landstraßen.
  • Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände, der Freiwilligen Feuerwehr und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk;
  • kulturelle Angelegenheiten des Stadtbezirks einschließlich Kunst im öffentlichen Raum, Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtbezirk, Pflege von vorhandenen Paten- oder Städtepartnerschaften;
  • Information, Dokumentation und Repräsentation in Angelegenheiten des Stadtbezirks.

Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat der Stadt bereitgestellten Haushaltsmittel; über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel können sie allein entscheiden. Die bezirksbezogenen Haushaltsansätze werden nach den Gesamtausgaben der Stadt unter Berücksichtigung des Umfangs der entsprechenden Anlagen und Einrichtungen festgesetzt. Die Bezirksvertretungen wirken an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit.

Sie beraten über alle Haushaltsansätze, die ihren Bezirk und ihre Aufgaben betreffen, und können dazu Vorschläge und Anregungen machen. Die bezirksbezogenen Haushaltsansätze werden getrennt nach Bezirken in einer besonderen Anlage des Haushaltsplans ausgewiesen. Auch dann, wenn die Bezirksvertretung keine Entscheidungsbefugnis hat, wird sie zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, angehört. Sie kann Stellung beziehen, Vorschläge und Anregungen vorbringen. Das gilt auch für wichtige Bauvorhaben im Stadtbezirk.